I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 16.2.2004 wurden folgende Beschlussanträge des Antragstellers zur Abstimmung gestellt:
"TOP 6: Antrag auf Reparatur des defekten Fenstersturzes im Erdgeschoss des Vordergebäudes sowie Einbau eines Gullys im Keller und Isolierung der Hauswand vor diesem Keller".
Im Protokoll der Eigentümerversammlung ist zum Abstimmungsergebnis vermerkt:
"Über die Reparatur (Vernadelung) des Fenstersturzes legt der Verwalter ein Angebot der Firma S.-S. vor. Der Vergabe an diese Firma wird einstimmig zugestimmt.
Die übrigen Arbeiten werden einstimmig abgelehnt, da der gesamte Keller durchfeuchtet ist und alle Kellerwände saniert werden müssten."
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