Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.06.2022 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger
-595 Aktien der Q. AG sowie 297 Aktien der Q. K.,
-565 Aktien der Y.,
-2915 Aktien der J.
zu verschaffen, Zug um Zug gegen Zahlung von 23.973,85 €.
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