Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 6. März 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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