Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Endurteil des Landgerichts Chemnitz, 1. Zivilkammer, vom 05.06.2013 (
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. Sie sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
Der Verhandlungstermin am 19.11.2013 wird aufgehoben.
I.
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