Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 11.02.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 17. Dezember 2019 nach der höheren Entgeltgruppe 12 bzw. hilfsweise 11 des
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