OLG Stuttgart - Urteil vom 20.01.2005
2 U 133/04
Normen:
WEG § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1490

Sondereigentumsfähigkeit der Wohnungsabschlusstür

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen 2 U 133/04

DRsp Nr. 2006/10584

Sondereigentumsfähigkeit der Wohnungsabschlusstür

Eine Wohnungsabschlusstür ist zwingend als Gemeinschaftseigentum zu behandeln.

Normenkette:

WEG § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen
BauR 2005, 1490