I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die weitere Beteiligte ist Verwalterin.
In der Eigentümerversammlung vom 21.3.2005 beschlossen die Wohnungseigentümer u.a. eine Fassadensanierung, die Errichtung einer zentralen Heizungsanlage, die Erneuerung der Briefkastenanlage und eine Erneuerung von Fenstern. Diese Maßnahmen sollten durch Sonderumlagen finanziert werden. Außerdem beschlossen die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten.
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