OLG Köln, Beschluß vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 335/01
DRsp Nr. 2001/14089
Sondervergütung für aufwendige Bauüberwachung
»Auch dann, wenn es nach dem Verwaltervertrag grundsätzlich Aufgabe des Verwalters ist, Baumaßnahmen an der Wohnungseigentumsanlage zu überwachen, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft ihm für eine besonders aufwendige Bauüberwachung eine zusätzliche Sondervergütung bewilligt.«