Stellung eines Mietnachfolgers nach vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges des Mieters
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2001 - Aktenzeichen 10 W 104/01
DRsp Nr. 2005/7302
Stellung eines Mietnachfolgers nach vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages wegen Zahlungsverzuges des Mieters
1. Nach fristloser Kündigung eines Mietvertrages über eine Gaststätte ist der Vermieter zur Geringhaltung des Schadens nicht verpflichtet, einen wirtschaftlich unerfahrenen Nachmieter zu akzeptieren.2. Hat der Vermieter seine Bemühungen für eine alsbaldige Neuvermietung hinreichend dargetan, so trifft die Darlegungs- und Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse den Mieter. Dieser muss substantiiert vortragen, dass dem Vermieter eine Weitervermietung möglich gewesen wäre und er nicht alles ihm zumutbare getan hat, um diese zu ermöglichen.