FG Berlin, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7090/01
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht gesondert anfechtbar
BFH, Beschluss vom 22.12.2003 - Aktenzeichen IX B 100/03
DRsp Nr. 2004/2820
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht gesondert anfechtbar
Die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist eine Besteuerungsgrundlage, deren Feststellung nach § 157 Abs. 2AO einen mit Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Teil des ESt-Bescheids bildet.
Die Beschwerde ist unbegründet und nach § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) herausgehobenen Verfahrensfehler liegen nicht vor.
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