FG Thüringen - Urteil vom 31.07.2002
III 892/01
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1 ;

Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998

FG Thüringen, Urteil vom 31.07.2002 - Aktenzeichen III 892/01

DRsp Nr. 2004/16595

Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998

Ein Mietverhältnis zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn die Leistungspflichten nicht vollständig eindeutig vertraglich bestimmt sind (hier: keine individuelle Vereinbarung über die Pflicht zur Tragung von Nebenkosten), der Differenzbetrag aufgrund einer Mieterhöhung, der mehr als 50 v.H. des Mietzinses beträgt, in bar entrichtet werden sollte, sowie schriftlich Vereinbartes und tatsächliche Durchführung des Vertrages in einem erheblichen Punkt voneinander abweichen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen steuerrechtlich anzuerkennen ist.