I.
Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft K in M.
Die Sondereigentumseinheit im Erdgeschoss stand zunächst im Eigentum der Beteiligten zu 1, während der Beteiligte zu 2 Eigentümer der anderen, im Obergeschoss gelegenen Sondereigentumseinheit war.
Die Beteiligten zu 1 haben ihre Sondereigentumseinheit geteilt. Am 6. März 2003 wurde im Bestandverzeichnis des Grundbuchs von L Blatt X die Beteiligte zu 1 b als Miteigentümerin an dem Grundstück mit einem Miteigentumsanteil von 8875/100.000 verbunden mit dem Sondereigentum an den beiden im Anbau gelegenen Schuppen und an dem über diesem Schuppen liegenden Trockenspeicher eingetragen.
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