Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 24 vom 24.05.2023
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 14.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 141/21
ArbG Offenbach, vom 09.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 270/20
Störung der einsatzbedingten Vertragsverlängerungsklausel eines Profifußballers in der Zeit der Corona-PandemieVerlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Erhebung einer FeststellungsklageÜberprüfung einer individuellen Arbeitsvertragsvereinbarung in der RevisionsinstanzErgänzende Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das RevisionsgerichtErgänzende Vertragsauslegung wegen eines pandemiebedingten Saisonabbruchs im ProfifußballAnpassung der einsatzbedingten Verlängerungsklausel eines Profifußballers gem. § 313 BGBKeine Überkompensation durch Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
BAG, Urteil vom 24.05.2023 - Aktenzeichen 7 AZR 169/22
DRsp Nr. 2023/7214
Störung der einsatzbedingten Vertragsverlängerungsklausel eines Profifußballers in der Zeit der Corona-PandemieVerlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Erhebung einer FeststellungsklageÜberprüfung einer individuellen Arbeitsvertragsvereinbarung in der RevisionsinstanzErgänzende Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das RevisionsgerichtErgänzende Vertragsauslegung wegen eines pandemiebedingten Saisonabbruchs im ProfifußballAnpassung der einsatzbedingten Verlängerungsklausel eines Profifußballers gem. § 313BGBKeine Überkompensation durch Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Orientierungssätze:1. Einzelfallentscheidung zu einer in einem Arbeitsvertrag mit einem Profifußballspieler getroffenen Vereinbarung, nach der sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Spieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt (einsatzabhängige Verlängerungsklausel), und zu deren Verständnis/Anpassung vor dem Hintergrund eines pandemiebedingten vorzeitigen Abbruchs der Spielsaison.
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