Gründe:
1.
Die Kläger haben die Beklagten im Verfahren Amtsgericht Offenburg 1 C 430/87 auf Räumung und Herausgabe von Wohnraum in Anspruch genommen. Nach § 8 des Mietvertrages (AS 15) betrug die monatliche Miete für die Wohnung DM 350,--, für die Garage/den Abstellplatz DM 20,--. Unter § 10 des Mietvertrages (AS 17) sind weiter für "Neben- und Betriebskosten" monatliche Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt DM 133,-- vereinbart. Ausgehend von der Addition aller Beträge (DM 503,--) hatten die Kläger in der Klageschrift den Streitwert, mit DM 6.036,-- angegeben (AS 9).