Auf die Streitwertbeschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 29. April 2009 zu 104a C 289/08 abgeändert.
Der Streitwert wird auf insgesamt 6.024,96 € festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert nicht.
I.
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