1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12. Februar 2009 in der Fassung der Teilabhilfeentscheidung vom 27. April 2009 ergänzt, teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert des Verfahrens erster und zweiter Instanz wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Diez auf
14.269,31 €
bemessen.
2. Die weiter greifende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit ihrer gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten Klage hatte die Beschwerdeführerin begehrt, Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung vom 11. Dezember 2007 für ungültig zu erklären. Dabei ging es im Einzelnen um Folgendes:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|