BGH - Beschluß vom 17.05.2006
VIII ZB 32/05
Normen:
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 § 3 ;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 370/04
AG Oberhausen, vom 16.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 32 C 2624/04

Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne

BGH, Beschluß vom 17.05.2006 - Aktenzeichen VIII ZB 32/05

DRsp Nr. 2006/18749

Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne

Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung der Klage eines Vermieters auf Beseitigung einer Parabolantenne sind nach dem Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses zu bemessen.

Normenkette:

ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 § 3 ;

Gründe:

I. Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung im Hause der Klägerin. Die Klägerin verlangt von den Beklagten die Beseitigung einer Satellitenempfangsantenne, die diese auf der Loggia der Mietwohnung aufgestellt haben. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hat das Landgericht als unzulässig verworfen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Rechtsbeschwerde.

II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg