LG Hamburg - Beschluß vom 31.07.1990
20 S 66/87
Normen:
WEG § 18 ; ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen:
WuM 1991, 55

Streitwert: Wohnungseigentum - Entziehung - Wohngeld

LG Hamburg, Beschluß vom 31.07.1990 - Aktenzeichen 20 S 66/87

DRsp Nr. 2001/5601

Streitwert: Wohnungseigentum - Entziehung - Wohngeld

Klagt der hinsichtlich des Wohngelds säumige Wohnungseigentümer gegen die Entziehung des Wohnungseigentums, bildet nicht der Verkehrswert der Eigentumswohnung, sondern der Betrag des (rückständigen) Wohngeldes den Streitwert.

Normenkette:

WEG § 18 ; ZPO §§ 3, 6 ;
Fundstellen
WuM 1991, 55