I
Der Beklagte zu 1) hat sich in dem am 12. April 1999 geschlossenen Mietvertrag zur Zahlung eine Miete in Höhe von 1.020,00 DM zuzüglich eines Heizkostenvorschusses von 160,00 DM verpflichtet. Mit seiner Klage hat der Kläger zunächst Räumung sowie die Zahlung rückständiger Mieten begehrt und des Weiteren beantragt, den Beklagten zu verurteilen, zukünftig bis zur Räumung eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe der Brutto-Miete zu zahlen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|