I.
Die Antragsteller, der Antragsgegner und der weitere Beteiligte bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus fünf Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten und Garagen. Die Antragsteller sind Sondereigentümer der Wohnungen Nrn. 2 und 4, der Antragsgegner ist Sondereigentümer der Wohnungen Nrn. 1 und 5 sowie der beiden Gewerbeeinheiten Nrn. 6 und 7. In der Gewerbeeinheit Nr. 7 wird seit Herbst 2002 eine Bäckerei betrieben. Gegenstand des Verfahrens sind Umbauten in diesem Teileigentum sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen durch den Betrieb der Bäckerei.
Die Teilungserklärung vom 18.9.1991 lautet auszugsweise wie folgt:
"§ 5 Art der Nutzung
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|