I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Mietvertrages. Wegen des erstinstanzlichen Vortrages der Parteien sowie der im ersten Rechtszug gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts (Seite 2, 3; Bl. 254, 255 d. A.) Bezug genommen.
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