LG Darmstadt - Urteil vom 27.05.1988
17 S 378/87
Normen:
BGB §§ 535, 536 ;
Fundstellen:
WuM 1988, 300
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 29.07.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 30 C 154/87

Übernahme der Schneeräumpflicht

LG Darmstadt, Urteil vom 27.05.1988 - Aktenzeichen 17 S 378/87

DRsp Nr. 2001/10143

Übernahme der Schneeräumpflicht

Die vertraglich vereinbarte Übernahme der Schneeräumpflicht durch einen Mieter entfällt wegen nachträglicher subjektiver Unmöglichkeit, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die Pflicht wahrzunehmen.

Normenkette:

BGB §§ 535, 536 ;

Entscheidungsgründe:

Die - zulässige - Berufung hat auch in der Sache Erfolg.

Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Klägerin nicht verpflichtet, im Rahmen der Hausordnung auf dem Hausgrundstück H. ... in D. Schnee zu räumen und verschneite bzw. vereiste Gehwege abzustreuen.