Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 9. November 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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