OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.12.2009
17 U 50/09
Normen:
BGB § 252; BGB § 635 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 19.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 187/01

Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb einer mangelhaften Eigentumswohnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2009 - Aktenzeichen 17 U 50/09

DRsp Nr. 2010/10339

Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb einer mangelhaften Eigentumswohnung

1. Macht der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung den sog. großen Schadensersatz geltend, so steht ihm neben einem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, sämtlicher Vertragskosten und Grundbuchgebühren und Aufwendungen an die Mietpartei auch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn aus dem eingesetzten Eigenkapital zu. 2. Dabei sind die von dem Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzüglich der Objektaufwendungen abzuziehen. Jedoch findet eine Anrechnung auf die ab Zustellung der Schadensersatzklage anfallenden Verzugszinsen nicht statt. 3. Bei dieser Berechnung sind erlangte Steuervorteile nicht mindernd zu berücksichtigen.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 19. Februar 2003 - 5 O 187/01 - im Kostenpunkt aufgehoben, abgeändert und nach der Teilerledigung des Zahlungsantrags wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 227.512,81 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 286.280,05 EUR seit dem 31.8.2001 bis zum 30.11.2002 abzüglich jeweils am 3. eines Monats gezahlter 653,68 EUR, beginnend mit dem 3.10.2001;

aus 277.128,53 EUR seit dem 1.12.2002 bis zum 31.12.2002, abzüglich am 17.12.2002 gezahlter 285 EUR;