I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 19. Februar 2003 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 227.512,81 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 286.280,05 EUR seit dem 31.8.2001 bis zum 30.11.2002 abzüglich jeweils am 3. eines Monats gezahlter 653,68 EUR, beginnend mit dem 3.10.2001;
aus 277.128,53 EUR seit dem 1.12.2002 bis zum 31.12.2002, abzüglich am 17.12.2002 gezahlter 285 EUR;
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