I. Die Parteien streiten um Mietzins für die Monate Januar bis April 2003 und - widerklagend - um die Rückzahlung einer Mietkaution.
Mit Vertrag vom 30. April 2002 mietete der Beklagte vom Kläger ein Ladenlokal in Köln für die Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2004. Die Miete betrug inklusive eines Heizkostenvorschusses monatlich 5.336 EUR.
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