Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der angefochtene Beschluss abgeändert.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, in dem Grundbuch von O1 Blatt ... in Abteilung III -Veränderungsspalte- einen Widerspruch zu Gunsten des Antragstellers gegen die Eintragung der Grundschuld Abt. III lfd. Nr. 6 einzutragen.
Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde. Er hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten beider Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Geschäftswert der weiteren Beschwerde wird auf 70.000,00 € festgesetzt.
Der Antragsteller ist seit 24.08.1994 als Alleineigentümer des betroffenen Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen.
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