I.
Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in Alpen. Die Beteiligten zu 1) und 2) halten einen 7/10-Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss sowie drei Kellerräumen, darunter einem Schwimmbad und einem WC, die Beteiligte zu 3) hält einen Miteigentumsanteil von 3/10 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss und im darüberliegenden Spitzboden des Hauses.
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