Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.02.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - Az.: 10 O 220/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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