OLG Köln - Beschluß vom 12.11.2004
16 Wx 151/04
Normen:
WEG § 21 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 529
NZM 2005, 261
OLGReport-Köln 2005, 75
ZMR 2005, 229
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 23.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 159/03
AG Euskirchen, vom 17.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 II 20/02

Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

OLG Köln, Beschluß vom 12.11.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 151/04

DRsp Nr. 2004/20191

Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

Ein Beschluss, dass im Hinblick auf die Gartenanlage der Gemeinschaft "einfache Pflegearbeiten wie Kehren, Unkrautjäten, Gießen etc. nicht von einer Fachfirma vorgenommen werden, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden" sollen, entspricht unabhängig von der Frage, ob Eigentümern durch Mehrheitsbeschluss derartige Arbeiten überhaupt auferlegt werden können, schon deshalb nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er dadurch, dass er nicht festlegt, wer wann welche Arbeiten in welchem Umfange zu erledigen habe, inhaltlich zu unbestimmt ist.

Normenkette:

WEG § 21 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten bilden die im Rubrum bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom 13.06.2002, an der alle Wohnungseigentümer teilnahmen bzw. vertreten waren, heißt es u.a. wie folgt:

Top 2: Aussprache über den endgültigen Verteilerschlüssel für künftige Abrechnungen