LG Aachen, vom 30.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 8/00
AG Eschweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 6 II 32/97
Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG-Verfahren
OLG Köln, Beschluß vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 4/01
DRsp Nr. 2001/11699
Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren
Stellt der Versammlungsleiter das Ergebnis einer Abstimmung bei zutreffender Ermittlung des Stimmenverhältnisses unrichtig fest (Ablehnung statt Annahme eines Antrages), so müssen die durch diese unrichtige Ergebnisfeststellung Betroffenen die Feststellung nicht gem. § 23 Abs. 4WEG anfechten. Es gilt das aus dem ermittelten Stimmenverhältnis zutreffend abgeleitete Ergebnis (gegen OLG Hamm, OLGZ 1990, 180).