OLG Köln - Beschluß vom 16.02.2001
16 Wx 4/01
Normen:
WEG §§ 23, 24 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 543
ZfIR 2001, 663
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 30.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 8/00
AG Eschweiler, - Vorinstanzaktenzeichen 6 II 32/97

Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluß vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 4/01

DRsp Nr. 2001/11699

Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

Stellt der Versammlungsleiter das Ergebnis einer Abstimmung bei zutreffender Ermittlung des Stimmenverhältnisses unrichtig fest (Ablehnung statt Annahme eines Antrages), so müssen die durch diese unrichtige Ergebnisfeststellung Betroffenen die Feststellung nicht gem. § 23 Abs. 4 WEG anfechten. Es gilt das aus dem ermittelten Stimmenverhältnis zutreffend abgeleitete Ergebnis (gegen OLG Hamm, OLGZ 1990, 180).

Normenkette:

WEG §§ 23, 24 ;

Gründe: