Unterlassung der Entwendung von Briefen in einer Eigentumswohnungsanlage
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.2004 - Aktenzeichen 11 Wx 81/03
DRsp Nr. 2005/13934
Unterlassung der Entwendung von Briefen in einer Eigentumswohnungsanlage
1. Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung kann gegenüber den weiteren Wohnungseigentümern einen Anspruch auf Unterlassung der Entwendung von Briefen aus den Briefkasten seines Mieters haben.2. Das Wohnungseigentumsgericht ist nur dann sachlich zuständig, wenn Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis Gegenstand des Verfahrens sind.