Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der Zivilkammer 53 des Landgerichts Berlin vom 14. November 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist, und das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 18. April 2016 geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
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