OLG München - Beschluss vom 09.01.2006
34 Wx 89/05
Normen:
WEG § 23 § 25 § 28 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 63
NZM 2006, 347
NotBZ 2006, 253
OLG Report-München 2006, 253
Rpfleger 2006, 317
ZMR 2006, 308

Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen Rechtsnachfolgers - keine werdende Eigentümergemeinschaft bei Übergang des gesamten aufgeteilten Wohnungseigentums auf einen Erwerber

OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - Aktenzeichen 34 Wx 89/05

DRsp Nr. 2006/1060

Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen Rechtsnachfolgers - keine werdende Eigentümergemeinschaft bei Übergang des gesamten aufgeteilten Wohnungseigentums auf einen Erwerber

»1. "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers oder seines Rechtsnachfolgers im gesamten Eigentum sind unbeachtlich und können Wohngeldansprüche nicht begründen.2. Eine werdende Eigentümergemeinschaft kann erst entstehen, wenn der Anspruch mindestens eines Erwerbers auf Eigentumsverschaffung an einzelnen Einheiten durch Auflassungsvormerkung gesichert ist. Sie entsteht nicht, wenn das in Wohnungseigentum aufgeteilte Eigentum insgesamt an einen Erwerber übertragen wird.«

Normenkette:

WEG § 23 § 25 § 28 ;

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beansprucht als Verwalterin gegenüber der Antragsgegnerin als zum Abrechnungszeitraum alleiniger Eigentümerin einer aus 24 aufgeteilten Einheiten bestehenden Wohnanlage Wohngeld in Höhe von insgesamt 31.974,17 EUR.