Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.09.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger die Beendigung des mit der Beklagten bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Zwecke des Eintritts in den Ruhestand herbeiführen kann.
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