LG Hildesheim, vom 28.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 503/04
AG Gifhorn - Wohnungsgrundbuch von D. Band 26 Blatt 808 vom 23.11.2004,
Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 4 W 14/05
DRsp Nr. 2005/2793
Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum
»Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf, steht die Zustimmungsbefugnis dem jeweiligen Wohnungseigentümer zu; bei einem Eigentumswechsel vor Eingang des Umschreibungsantrages beim Grundbuchamt wird die von dem Rechtsvorgänger des jeweiligen anderen Wohnungseigentümers erteilte Zustimmung wirkungslos.«