BayObLG - Beschluss vom 21.07.2004
2Z BR 7/04
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 ; ZPO § 148 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 388
Vorinstanzen:
LG Kempten (Allgäu) - 42 T 1628/02,
AG Kempten (Allgäu) - Zweigstelle Sonthofen - 5 URII 14/02,

Verfahren bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses und dessen Bestätigungsbeschluss

BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 7/04

DRsp Nr. 2004/14125

Verfahren bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses und dessen Bestätigungsbeschluss

»Haben die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss, der möglicherweise an formellen Mängeln leidet, durch einen inhaltsgleichen Beschluss bestätigt und sind beide Beschlüsse angefochten worden, ist in der Regel das Gerichtsverfahren über die Gültigkeit des ersten Beschlusses auszusetzen bis zur Bestandskraft des zweiten Beschlusses.«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 ; ZPO § 148 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerinnen sind Miteigentümerinnen zu je 1/2 einer Wohnung in einer Wohnanlage, deren übrige Wohnungseigentümer die Antragsgegner sind und die vom weiteren Beteiligten seit vielen Jahren verwaltet wird.