Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die zivilgerichtliche Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung.
I. 1. Die Beschwerdeführerin, Beklagte des Ausgangsverfahrens, ist seit 1989 Mieterin einer den Klägern gehörenden Wohnung. Diese wollen die Wohnung veräußern und verlangten von der Beschwerdeführerin mehrfach Zutritt zu der Wohnung, um sie mit Kaufinteressenten zu besichtigen.
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