Die Berufung der Beklagten gegen das am 7.8.2015 verkündete Grund- und Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen (
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Asphaltarbeiten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|