A.
I. Die Beschwerdeführerin, die 1939 die Ehe geschlossen hatte und sich 1970 scheiden ließ, wurde 1972 von ihrem früheren Ehemann (im folgenden: Kläger) auf Herausgabe der von ihr gehaltenen Anteile an zwei 1960 und 1961 gegründeten Gesellschaften des bürgerlichen Rechts verklagt. Die eine Gesellschaft hatte das Wohn- und Geschäftsgrundstück G ... in V ... erworben, das sie bebaute und seither verwaltete, die andere Gesellschaft betrieb in den Geschäftsräumen dieses Grundstücks das Reinigungsunternehmen "A.. .". Gesellschafter waren mit einem Anteil von je 1/2 die
Beschwerdeführerin und ein inzwischen verstorbener Bruder des Klägers.
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