I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zum Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung.
1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Lüneburg gelegenen Wohnung, die er an die Klägerin des Ausgangsrechtsstreits vermietet hatte. Er kündigte dieses Mietverhältnis zum 31. Mai 1990 mit der Begründung, dass er die Wohnung für seinen Sohn zu Wohnzwecken benötige. Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte die Klägerin des jetzigen Ausgangsrechtsstreits in einem Vorprozess zur Räumung der Wohnung.
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