BVerfG - Beschluß vom 30.09.2001 (2 BvR 1439/01)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, [...]