II. WoBauG § 2 § 16 § 17 Abs. 1 S. 1, S. 2 § 82 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DÖV 1990, 894
NJW-RR 1990, 1425
WuM 1990, 572
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 21.11.1985 - Vorinstanzaktenzeichen I/3 E 4823/82
VGH Hessen, vom 27.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UE 2612/85
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - Aktenzeichen 8 C 19.88
DRsp Nr. 2005/17141
Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht
»1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Wohnräume infolge einer Änderung der Wohngewohnheiten ihre Eignung für Wohnzwecke verloren haben.2. Eine Wohnungsmodernisierung, die nicht die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG erfüllt, namentlich nicht zu einem Umbau der Wohnräume führt, ist kein Wohnungsbau durch Ausbau (im Anschluß an das Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 73.86 - Buchholz 454.4 § 17II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ff.).3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführter Umbau vorliegt (im Anschluß an das Urteil vom 3. Juli 1987, a.a.O.). «
Normenkette:
II. WoBauG § 2 § 16 § 17 Abs. 1 S. 1, S. 2 § 82 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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