Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.02.2016 -
die Beklagte verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente aus dem Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.08.2015 in Höhe von 1.213,58 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem auf die Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung folgenden Monat zu zahlen
2.und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger beginnend mit September 2015 über die bisher gezahlte Betriebsrente in Höhe von 448,55 € brutto hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 41,58 Euro monatlich, mithin insgesamt brutto 490,13 Euro monatlich zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
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