KG, Beschluss vom 21.05.2001 - Aktenzeichen 24 W 94/01
DRsp Nr. 2001/12853
Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand
»Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).«