I.
Der Beteiligte zu 2 ist der teilende Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligten zu 3 sind die Erwerber der einzelnen Wohneinheiten. Die Antragstellerin hält sich für die Verwalterin der Anlage.
§ 14 der Teilungserklärung vom 18. Juli 1997 lautet u.a.:
"Verwalter
1. Zum ersten Verwalter wird bestellt:
K... & P... GmbH in Düsseldorf, ......
2. Über die spätere Bestellung und Abberufung eines Verwalters beschließen die Raumeigentümer mit Stimmenmehrheit..."
Nach Abgabe der Teilungserklärung begann der Beteiligte zu 2 mit dem Verkauf der einzelnen Wohneinheiten an die Antragsgegner zu 3.
Die K... & P... GmbH geriet in der Folgezeit in Zahlungsschwierigkeiten und beantragte am 23. Januar 1999 beim Amtsgericht Düsseldorf (504 IN 11/99) das Insolvenzverfahren.
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