OLG Köln - Beschluss vom 26.11.2004
16 Wx 184/04
Normen:
WEG § 27 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 345
OLGReport-Köln 2005, 182
ZMR 2005, 473
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 29/03
AG Bergheim - 15a WEG 62/02,

Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG-Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 184/04

DRsp Nr. 2005/5550

Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

1. Zum Abschluss eines langjährigen Hausmeistervertrages bedarf der Verwalter der besonderen Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2. Die dem Verwalter mit einer Jahresabrechnung erteilte Entlastung bezieht sich nicht nur auf die konkrete Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den einzelnen Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwalterhandeln.

Normenkette:

WEG § 27 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin macht als Verwalterin der oben näher bezeichneten Wohnungseigentumsanlage gegen die Antragsgegnerin, die bis Oktober 2002 Verwalterin der Anlage war, einen Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Pflichtverletzung aus dem Verwaltervertrag geltend.

Die Antragsgegnerin hatte am 15.08.1996 mit der Firma L. Hausmeister Service, deren Inhaber ihr Sohn war, ohne vorherige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausmeistervertrag für die Zeit vom 01.09.1996 bis 31.08.2001 abgeschlossen. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 11.07.1997 wurde zu TOP 4 beschlossen:

"Die Hausgeldabrechnung 1996 wird in vorgelegter Form einstimmig beschlossen, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Belegprüfung. Der Hausverwaltung X wird hierdurch Entlastung erteilt".