I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck, durch das seine auf eine Verwertungskündigung nach §
II.
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 14 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93 a Abs.
1. Das angegriffene Urteil verstößt gegen Art. 14 Abs. 1 GG.
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