I.
Der Kläger nimmt den Beklagten als Insolvenzverwalter der G. Metallveredelung GmbH in Anspruch.
Das Landgericht hat die in erster Instanz auf Zahlung von 36.624,04 EUR gerichtete Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird gem. § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil verwiesen.
Gegen diese Entscheidung wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Unter Beschränkung seines Begehrens verlangt er lediglich noch die Zahlung nachfolgender Beträge:
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