I.
Die Antragsteller sind mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" im Grundbuch als Wohnungs- und Teileigentümer eingetragen. Die übrigen Wohnungseigentümer dieser Anlage sind die Antragsgegner. Die weitere Beteiligte war Verwalterin.
Am 2.8.2002 fand eine Eigentümerversammlung statt. Unter Tagesordnungspunkt (TOP) I wurden die Richtigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt; ferner wurde der Versammlungsleiter gewählt.
Zu TOP II beschlossen die Wohnungseigentümer die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 6.000 EURO für die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in einem Beschlussanfechtungsverfahren, das die Antragsteller angestrengt hatten.
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