Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 02.10.2015, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 6.348,00 € festgesetzt.
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